Was ist private KI?
Private KI bezeichnet ein System künstlicher Intelligenz, dessen Datenverarbeitung in einem vom Unternehmen kontrollierten Bereich stattfindet: auf eigener Hardware oder bei einem benannten Hoster, vertraglich geregelt, ohne dass die übermittelten Inhalte zum Training fremder Modelle verwendet werden. Es ist ein Marketingbegriff und kein technischer Standard, weshalb man im Einzelfall prüfen muss, was damit gemeint ist.
Definition
Private KI bezeichnet ein System künstlicher Intelligenz, dessen Datenverarbeitung innerhalb eines vom Unternehmen kontrollierten Bereichs stattfindet: auf eigener Hardware oder bei einem benannten Hoster unter Vertrag, ohne dass die übermittelten Inhalte zum Training fremder Modelle dienen.
Eines vorweg: «private KI» ist ein Marketingbegriff, kein technischer Standard. Keine Norm legt fest, was er umfasst. Zwei Anbieter können damit sehr unterschiedliche Architekturen bezeichnen. Sinnvoll ist einzig, im Einzelfall genau nachzufragen, was gemeint ist.
Die Abstufungen, von offen bis geschlossen
Zwischen «alles geht zu einem Cloud-Giganten» und «nichts verlässt das Gebäude» liegen mehrere Zwischenstufen. Sie zu verwechseln ist die häufigste Quelle von Missverständnissen.
| Stufe | Ort der Verarbeitung | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Öffentliche Consumer-API | Beim Anbieter, Standardbedingungen | Inhalte können weiterverwendet werden; für Kundendaten zu meiden |
| Geschäfts-API unter Vertrag | Beim Anbieter, ausgehandelte Bedingungen | Schriftliche Nichtweiterverwendung, Aufbewahrungsdauer, Verarbeitungsregion |
| Dedizierte Instanz bei einem Hoster | Auf reservierter Infrastruktur, gewählte Region | Identität des Hosters, Unterauftragnehmer, geltendes Recht |
| Offenes Modell auf gemietetem Server | Auf einem Server, den Sie verwalten | Wer Administratorzugang hat, wie Protokolle gehandhabt werden |
| Offenes Modell auf eigener Hardware | In Ihren Räumen | Hardwarekapazität, Wartung, Updates, Sicherungen |
Die letzten drei Stufen meint man üblicherweise mit «private KI». Die zweite manchmal auch, und das ist nicht missbräuchlich, solange der Vertrag eindeutig ist.
Die sechs Punkte, die schriftlich vorliegen sollten
Statt dem Begriff zu vertrauen, stellt man besser sechs Fragen und lässt sich die Antworten schriftlich geben.
- Wo findet die Verarbeitung physisch statt? Land und gegebenenfalls Rechenzentrum.
- Wer hat technischen Zugriff auf die Daten? Der Anbieter, seine Unterauftragnehmer, der Hoster.
- Dienen übermittelte Inhalte dem Training eines Modells? Die Antwort muss ein schriftliches Nein sein, kein standardmässig leeres Kästchen.
- Wie lange werden Daten aufbewahrt? Auch in technischen Protokollen, die oft vergessen gehen.
- Welches Recht gilt bei einem Herausgabebegehren einer ausländischen Behörde?
- Was geschieht am Vertragsende? Rückgabe, Löschung und Nachweis der Löschung.
Der schweizerische Rahmen
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) gilt für die Bearbeitung von Personendaten. Es schreibt keine bestimmte technische Architektur vor und verbietet ausländische Dienstleister nicht. Verlangt wird zu wissen, welche Daten zu welchem Zweck von wem bearbeitet werden, und die Auftragsbearbeitung zu regeln.
Anders gesagt: private KI ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Weg unter mehreren, die eigenen Pflichten zu erfüllen — häufig der am einfachsten erklärbare, wenn die Daten heikel sind. Der EDÖB veröffentlicht Hinweise zum Datenschutz, das NCSC zur Informationssicherheit; das sind die Quellen, die vor rechtlichen Aussagen zu konsultieren sind.
Einzelne Branchen kennen zusätzliche Auflagen — Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis, Anforderungen der FINMA — die strenger sein können als das DSG.
Ein Treuhandbüro möchte die Ablage der Buchhaltungsbelege seiner Kunden automatisieren. Diese Dokumente enthalten Löhne, Bankauszüge, teils Personendaten.
Zwei Architekturen kommen in Frage. Die erste nutzt einen Onlinedienst unter Geschäftsvertrag, mit schriftlicher Nichtweiterverwendung und Verarbeitung in einer festgelegten Region. Die zweite betreibt ein offenes Modell auf einem dedizierten Server, wo die Extraktion stattfindet, ohne dass das Dokument den Bereich verlässt. Die zweite ist aufwendiger im Betrieb, lässt sich einem fragenden Kunden aber leichter erklären. Entschieden wird ebenso sehr über die Erklärbarkeit wie über die Technik.
Was es bringt
- Eine einfache Antwort auf eine Kundenfrage — «wohin gehen unsere Dokumente?» — was oft mehr wert ist als das technische Argument selbst.
- Kontrolle über die Aufbewahrung: was gelöscht wird, ist tatsächlich gelöscht, auf einer Infrastruktur, die Sie beherrschen.
- Unabhängigkeit von Änderungen der Bedingungen oder Preise eines Anbieters.
- Planbare Kosten bei anhaltender Last, ohne Abrechnung pro Nutzung.
Grenzen und Risiken
- Die Betriebslast wechselt die Seite. Updates, Überwachung, Sicherungen und Wiederanlauf werden zu Ihrer Aufgabe.
- Lokal betreibbare Modelle sind kleiner als die grössten kommerziellen. Bei abgegrenzten Aufgaben ist der Unterschied meist unerheblich; bei langem Schliessen zeigt er sich.
- Das trügerische Sicherheitsgefühl. Ein schlecht konfigurierter interner Server ist unsicherer als ein sauber vertraglich geregelter Dienst. «Privat» heisst nicht «sicher»: das sind zwei getrennte Themen.
- Die Einstiegskosten. Hardware und Inbetriebnahme sind eine Investition, die sich erst ab einer gewissen Nutzung rechtfertigt.
Wann dieser Weg sinnvoll ist
Sinnvoll, wenn die bearbeiteten Daten einem Berufsgeheimnis unterstehen, wenn Kunden ausdrücklich nach dem Hosting fragen, wenn das Volumen regelmässig und erheblich ist, oder wenn das Unternehmen von einem einzelnen Anbieter unabhängig bleiben will.
Weniger sinnvoll für einen ersten Versuch mit kleinem Volumen und unkritischen Daten, oder wenn keine Betriebskompetenz vorhanden ist. Dann ist ein Dienst mit klarem Vertrag und einer Abstraktionsschicht, die einen späteren Wechsel erlaubt, ein vernünftiger Ausgangspunkt — siehe lokale KI oder Cloud-KI.
Häufige Fragen
Heisst private KI, dass nichts das Unternehmen verlässt?
Nicht zwingend. Je nach gewählter Architektur kann die Verarbeitung auf Ihrer eigenen Hardware oder bei einem Hoster unter Vertrag stattfinden. Das sind zwei verschiedene Stufen, die vor einer Zusage zu klären sind.
Braucht es private KI, um das DSG einzuhalten?
Nein, das Gesetz schreibt keine bestimmte Architektur vor. Es verlangt zu wissen, welche Daten von wem, wo und auf welcher Grundlage bearbeitet werden. Private KI ist ein Weg dorthin, keine Pflicht.
Ist private KI weniger leistungsfähig?
Ein lokal betriebenes Modell ist meist kleiner als die grössten kommerziellen Modelle. Für klar abgegrenzte Aufgaben — Extraktion, Klassierung, Umformulierung — hat der Unterschied oft keine praktische Auswirkung.
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Quellen
- Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) — https://www.edoeb.admin.ch/fr
- Loi fédérale sur la protection des données (LPD, RS 235.1) — https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/fr